Ab sofort: LuftverkehrssteuerDie Luftverkehrssteuer war schon länger in der Diskussion – nun ist die Gesetzesvorlage der Bundesregierung beschlossen worden. Ab dem 1.9.2010 werden für Flüge, die von einem deutschen Flughafen starten, 8, 25 oder 45 Euro Fugsteuer fällig. Die Steuer, die abhängig von der Entfernung des Fluges preislich gestafelt ist,  wird direkt an die Kunden weiter gegeben.
Für Nahziele werden 8 Euro, für Mittelstrecken 25 Euro pro Start in Deutschland fällig und für interkontinentale Flüge müssen sogar 45 Euro extra gezahlt werden. Das bedeutet also auch für unsere MEXICO MIO Kunden mit Flügen ab Deutschland nach Mexiko ein Verteuerung: Seit Anfang September 2010 werden für Flüge ab dem 1.1.2011 45 Euro Luftverkehrssteuer berechnet.

Ganz so “einfach” ist die Kalkulation jedoch nicht in jedem Fall. Wer zum Beispiel einen Hin- und Rückflug innerhalb Deutschlands bucht (z.B. Frankfurt – Berlin; Berlin – Frankfurt), muss die Steuer von 8 Euro zweimal (also pro Start) und 19% MwSt. bezahlen. Hier wären also insgesamt Steuern von 19,04 Euro fällig.

Außerdem ist folgender Fall vorstellbar: Ein Reisender plant eine Reise ab Berlin nach Mexiko Stadt mit Zwischenstopp in Frankfurt. Dauert der Zwischenstopp in Frankfurt weniger als 24 Stunden, sind nur 45 Euro Steuer fällig. Dauert der Aufenthalt in Frankfurt jedoch länger als 1 Tag, müssen 8 Euro für den Start in Berlin und 45 Euro für den Start in Frankfurt gezahlt werden.

Leider gibt es keine Möglichkeit, die Flugsteuer zu umgehen, da das Gesetz ohne “Galgenfrist” gleich Anfang September 2010 in Kraft getreten ist…